Die Hundekrankenversicherung deckt auch die OP-Kosten ab
Schließt man eine Hundekrankenversichrung ab sind Tierarzt-und Operationskosten inbegriffen, egal ob es sich um ambulante, stationäre oder chirurgische Eingriffe handelt. Die dazu benötigten Medikamente übernimmt auch die Hundekrankenversicherung. Selbstverständlich kann man den Tierarzt und Klinik frei wählen, einige Versicherer sind sogar behilflich bei der Suche. Viele bieten dann zusätzlich noch einen kostenlosen, telefonischen Rechtsbeistand mit an. Die Hundekrankenversicherung ist erst durch den Tierhalterclub Deutschland e.V. entstanden. Solche Versicherungen gibt es als Basis- oder Komfortpaket. Das erstere beinhaltet, bei ambulanten oder stationären Heilbehandlungen einschließlich Medikamente und OP eine Jahreshöchstleistung bis zu 2500€ . OP`s werden nach dem Satz der Gebührenordnung zu 100% übernommen und es gibt die freie Tierarztwahl, Werden mehrere Hunde versichert gibt es Rabatte.
Leistungen der Hunde OP-Versicherungen sind unterschiedlich
Bei der anderen Variante ist die Jahreshöchstleistung 5000 €, es werden Impfungen, Wurmkuren, Floh-und Zeckenmittel, sämtliche Gesundheitschecks und Zahnbehandlungen bis zu 100 € pro Jahr erstattet. Ebenfalls werden OP`s zu 100% erstattet und für restliche Behandlungen erhält man 80% Zuschüsse. Ferner gibt es bei Krankenhausaufenthalt des Besitzers 10€ pro Tag für die Unterbringung des Hundes, bis zu 30 Tagen im Jahr, diese kann man bereits ab dem 2. Tag nach Abschluss geltend machen. Muss das Tier geimpft werden oder sind andere Vorsorgemaßnahmen von Nöten werden zusätzlich 100 € im Jahr bezahlt, ebenso wird die Kastration bezuschusst.
Rabatt bei Versicherung mehrerer Tiere
Werden wieder mehrere Hunde versichert, gibt es natürlich wieder den üblichen Rabatt bis zu 10%. Zusammenfassend werden also 15 Tage nach der OP die Kosten noch übernommen, bei ambulanten Behandlungen kann man 80% in Rechnung stellen. Im gesamten Gebiet von Deutschland ist der Versicherungsschutz gültig. Kastrationen werden bis zu 300 € bei Hündinnen und 150 € bei Rüden mit übernommen. Tierarztkosten werden sofort erstattet. Andere Behandlungskosten spätestens drei Monate nach Einreichen der Rechnung. Beim Abschluss sollte der Hund zwei Monate alt sein und das Höchstalter von acht Jahren darf nicht überschritten sein, ansonsten wird pro Lebensjahr ein Zuschlag von ca. 30% erhoben, je nach Versicherer aber verschieden.