Auf eine Tierversicherung kann ein Hundehalter nicht verzichten
Auf die Tierversicherung sollte ein Hundehalter niemals verzichten. Falls der Hund nämlich einmal zubeißt oder unvermutet heftig umherspringt, sind vielmals größere Schäden die Folge. In diesem Tatbestand mag eine Tierversicherung vor den pekuniären Reaktionen behüten. Die Hundeversicherung übernimmt sämtliche anfallenden Aufwendungen eines derartigen Unfalls. Sie halten Ausschau nach einer billigen Tierversicherung, dann erstellen sie augenblicklich den gebührenfreien Check unserer Tierhalter-Haftpflicht. Alle unsere Online-Vergleiche sind natürlich unentgeltlich wie auch unverbindlich! Nicht zuletzt gilt: Sie haben in jedem Fall ein Rüchtrittsrecht innerhalb von 14 Tagen.
Hier finden sie den aktuellen Vergleich der Hundeversicherung
Hundehaftpflicht ist inzwischen schon fast eine Pflichtversicherung
- Die Sachschäden für eine möglicherweise beschädigte Garderobe, oder die Delle die entstanden ist weil der Hund in ein Auto gesprungen ist, können durchaus zu Forderungen werden, die den finanziellen Rahmen des Normalbürgers sprengt.
- Schmerzensgeld und Verdienstausfall machen einen großen Teil der Kosten aus, wenn ein Mensch Opfer eines Unfalls mit einem Hund oder Pferd wird. Durch eine private Haftpflichtversicherung sind solche Risiken nicht abgedeckt, es muß hierfür eine spezielle Tierhalterversicherung abgeschlossen werden.
- Sorgen sie jetzt unbedingt vor, denn durch Hunde und Pferde werden jedes Jahr mehr als 100.000 Unfälle verursacht. Eine Hundehaftpflicht lohnt sich auf jeden Fall und ist nicht überaus teuer.